rechtliches

Allgemeine Geschäfts­bedingungen

AGB für Entwicklungs- und Dienstleistungen · Stand: Juli 2026

§ 1

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Stefan Brenner, handelnd unter „stryct" („Auftragnehmer"), und dem Auftraggeber über die Erbringung von Software-Entwicklungs-, Beratungs-, Hosting- und Design-Leistungen. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur wirksam, wenn ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt wird. Die Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.

§ 2

Vertragsgegenstand

Gegenstand und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung. Sofern nichts anderes vereinbart ist, schuldet der Auftragnehmer eine Dienstleistung, keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Werkleistungen werden gesondert als solche gekennzeichnet.

§ 3

Angebot & Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich eine Bindungsfrist angegeben ist. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder mit Beginn der Leistungserbringung zustande. Nebenabreden bedürfen der Textform.

§ 4

Mitwirkungspflichten

Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge, Inhalte und Materialien rechtzeitig und vollständig bereit und benennt einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner. Verzögerungen, die auf unterlassener Mitwirkung beruhen, verlängern vereinbarte Fristen angemessen; hierdurch entstehender Mehraufwand wird nach Aufwand vergütet.

§ 5

Vergütung & Zahlung

Die Vergütung erfolgt nach Aufwand zum vereinbarten Stundensatz oder zum vereinbarten Festpreis. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig. Bei Projekten kann eine Anzahlung sowie eine Abrechnung nach Meilensteinen vereinbart werden. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.

§ 6

Termine & Fristen

Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden. Höhere Gewalt und andere vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände verlängern Fristen um die Dauer der Behinderung.

§ 7

Abnahme

Bei Werkleistungen prüft der Auftraggeber die Leistung nach Bereitstellung und erklärt die Abnahme innerhalb von 10 Werktagen. Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb dieser Frist wesentliche Mängel schriftlich rügt oder die Leistung produktiv nutzt.

§ 8

Nutzungsrechte

Mit vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber die zur vereinbarten Nutzung erforderlichen, nicht ausschließlichen Nutzungsrechte an den erstellten Arbeitsergebnissen. Der Auftragnehmer bleibt berechtigt, allgemein einsetzbare Komponenten, Konzepte und Know-how sowie Open-Source-Bestandteile (unter deren jeweiligen Lizenzen) weiter zu verwenden. Eine Nennung als Referenz ist zulässig, sofern nicht schriftlich widersprochen.

§ 9

Gewährleistung

Der Auftragnehmer gewährleistet die vertragsgemäße Erbringung der Leistungen. Mängel sind unverzüglich in nachvollziehbarer Form zu melden. Der Auftragnehmer beseitigt berechtigt gerügte Mängel innerhalb angemessener Frist durch Nachbesserung. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme, soweit nicht gesetzlich zwingend länger.

§ 10

Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für Datenverlust ist auf den Aufwand begrenzt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Auftraggeber zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

§ 11

Vertraulichkeit

Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei zeitlich unbegrenzt vertraulich und nutzen sie ausschließlich für Zwecke der Vertragserfüllung. Soweit personenbezogene Daten verarbeitet werden, schließen die Parteien bei Bedarf einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO.

§ 12

Laufzeit & Kündigung

Dauerschuldverhältnisse (z. B. Hosting, Wartung) können mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart ist. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen der Textform.

§ 13

Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der Sitz des Auftragnehmers. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.